So erteilen Sie anschließend eine Personensorgevollmacht ganz einfach.
Wenn ihr telefonisch nicht erreichbar seid, dann ist die Person, die die Personensorge hat, entscheidungsbefugt und kann für euch in eurem Sinne entscheiden.
Die Vollmacht ist naturgemäß jederzeit — ebenso wie bei Bevollmächtigungen unter Eltern — frei widerruflich.
Die Eltern sollten daher vor der Testamentsverfassung den möglichen Vormund über den letzten Wunsch unterrichten.